
FAQ
Sie fragen – wir antworten
Die Biodiversitätsinitiative
- verstärkt den Schutz der Biodiversität, der Landschaft und des baukulturellen Erbes in der Verfassung,
- bewahrt, was bereits unter Schutz steht und schont, was ausserhalb geschützter Objekte liegt,
- fordert mehr Flächen und mehr Geld für die Biodiversität.
Vieles, was unsere Zukunft sichert, steht heute auf dem Spiel: Tier- und Pflanzenarten sterben aus. Vielfältiges Kulturland wird verbaut, wertvolles baukulturelles Erbe zerstört. Intakte Landschaften werden Opfer kurzsichtiger Nutzungsinteressen. Politik und Behörden versagen beim Schutz von Biodiversität und Landschaft. Wenn wir nicht handeln, ist bald jeder Quadratmeter der Schweiz zugebaut oder intensiv bewirtschaftet. Vielfältige Natur und Landschaft finden so keinen Platz.
Der Verlust von Natur und Landschaft ist eine Bedrohung für unsere Lebensqualität und behindert zunehmend die Entwicklung von Gesellschaft und Wirtschaft. Wird die Biodiversität auf Restflächen limitiert, kann sie die Folgen der Klimaerwärmung nicht bremsen. Mit der Biodiversitätsinitiative setzen wir ein starkes Signal gegen den schleichenden Abbau der Schutzgesetzgebung und gegen die Vernachlässigung unseres Naturkapitals.
Die Initiative knüpft am Natur- und Heimatschutz-Artikel 78 der Bundesverfassung an und will unser Kultur-, Landschafts- und Naturerbe mit folgenden Hauptanliegen für künftige Generationen sichern:
Natur, Landschaft und Baukultur stärker berücksichtigen: Was unter rechtlichem Schutz steht, soll auch effektiv Schutz geniessen. Und für das, was nicht unter förmlichem Schutz steht, jedoch schutzwürdig ist, sind die nötigen Massnahmen gegen fortschreitende Verluste zu ergreifen.
Stufengerechte Interessenabwägung bei erheblichen Eingriffen in Schutzobjekte: Neu wird in der Verfassung festgehalten, dass für erhebliche Eingriffe in Schutzobjekte des Bundes überwiegende Interessen von nationaler Bedeutung vorliegen müssen, für erhebliche Eingriffe in kantonale Schutzobjekte überwiegende Interessen von kantonaler oder nationaler Bedeutung. Diese Vorgabe verhindert, dass Schutzobjekte von gesamtschweizerischer Bedeutung kantonalen Partikularinteressen geopfert werden.
Mehr Fläche für die Natur: Bund und Kantone werden mit der Initiative beauftragt, schutzwürdige Objekte zu bezeichnen und zu bewahren und die für die Biodiversität nötigen Flächen zu sichern. Ausserdem fordert die Initiative die erforderlichen Instrumente, um diese Flächen zu sichern. Damit leistet die Biodiversitätsinitiative einen wichtigen Beitrag zur Realisierung der ökologischen Infrastruktur, wie sie der Bundesrat bereits 2012 beschlossen hat. Auch international ist die Schweiz als Mitglied der Biodiversitätskonvention verpflichtet, Flächen unter Schutz zu stellen (aktuell 17% der Landesfläche, künftig wahrscheinlich 30%). Davon ist die Schweiz aber noch weit entfernt. Somit trägt die Initiative auch dazu bei, internationale Biodiversitätsziele zu erreichen.
Mehr Geld für die Natur: Für den Schutz der Natur und Biodiversität stehen nur geringe Mittel zur Verfügung, die einen Bruchteil des ausgewiesenen Bedarfs ausmachen. Schlimmer noch, in der parlamentarischen Budgetdebatte wird auch immer wieder versucht, die zu geringen Mittel noch weiter zu kürzen. So können unsere wertvollen Naturflächen nicht gesetzeskonform erhalten werden und bedrohte Arten nicht geschützt werden. Mit der Initiative sollen endlich die nötigen finanziellen und personellen Mittel für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität bereitgestellt werden.
Pro Natura, BirdLife Schweiz, der Schweizer Heimatschutz und die Stiftung Landschaftsschutz haben in einem starken Bündnis mit weiteren Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzverbänden den Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» gegründet, um die Biodiversitätsinitiative zu lancieren. Weitere Organisationen unterstützen die Initiative.
Biodiversität umfasst die verschiedenen Lebensformen (Arten von Tieren, Pflanzen, Pilzen), die unterschiedlichen Lebensräume, in denen Arten leben (Ökosysteme wie der Wald oder Gewässer), sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten (z.B. Unterarten, Sorten und Rassen).
Die Biodiversität ist für unser Überleben unabdingbar. Ihr verdanken wir unsere Nahrung, sauberes Wasser und Luft, Kleidung, Energie, Baustoffe, Medikamente sowie bewohnbare Landschaften. Wir müssen die Biodiversität erhalten für die künftigen Generationen, damit auch sie auf die Ressourcen zurückgreifen können, welche die Natur uns bietet.
Der sorgfältige Umgang mit der Umwelt hat in der Schweiz über Jahrhunderte ein wertvolles Natur- und Kulturerbe hervorgebracht. Intakte Landschaften beherbergen eine hohe Vielfalt regionaltypischer und einzigartiger Landschaften mit standorttypischen Tier- und Pflanzenarten, Kulturdenkmälern und Nutzungstraditionen.
Die Schweiz profitiert von ihren hochwertigen und einmaligen Landschaften, welche ein attraktives Lebensumfeld bieten und die Lebensqualität steigern, die kulturelle Vielfalt und Identität der Bevölkerung prägen sowie Tourismus und Wirtschaft stärken. Ein Blick auf die Werbeplakate von Schweiz Tourismus, Postauto Schweiz, Coop und Migros oder auch der Schweizer Naturpärke genügt, um zu erkennen, wie wichtig landschaftliche Schönheit und Biodiversität als Wirtschaftsfaktor geworden sind.
Baukultur umfasst die Summe der menschlichen Tätigkeiten, welche die natürliche oder gebaute Umwelt verändern. Sie beginnt bei der Landschaft, umfasst das Gebaute, aber auch das Ungebaute. Baukultur umfasst also alles, was in einem Land bisher gebaut oder an der Natur verändert wurde und sich durch seine charakteristischen Eigenheiten auszeichnet.
Ortsbilder und Baudenkmäler sind «Landmarks», also identitätsstiftende Elemente des Bildes, das die Menschen von ihrer Lebensumwelt in sich tragen. Verschwinden diese Bilder oder werden sie entstellt, entsteht für die Betroffenen ein Verlust an «Heimat» und damit an Identifikationsmöglichkeiten.
Klima und Biodiversität sind eng miteinander verbunden und beeinflussen einander gegenseitig. Biodiversitätsmassnahmen sind deshalb auch Massnahmen für das Klima und umgekehrt. Darum muss der für die Energiewende nötige Ausbau der Erneuerbaren im Einklang mit der Schonung von Natur, Landschaft und Baukultur erfolgen.
Aktuelle Potenzialberechnungen zeigen, dass auch unter Einbezug eines verstärkten Schutzes der Biodiversität und der Landschaft ein insgesamt genügend grosses Produktionspotenzial für Strom aus erneuerbaren Energien vorhanden ist. Die Biodiversitätsinitiative hat keine Behinderung des Ausbaus der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zur Folge, da hauptsächlich bestehendes Recht auf Verfassungsstufe gehoben wird. Insbesondere wird das durch das Energiegesetz festgelegte nationale Interesse an der Nutzung und dem Ausbau erneuerbarer Energien einer bestimmten Grösse nicht angetastet.
AusführlichereInformationen zum Thema erneuerbare Energien finden Sie unter Downloads.